Was macht theoretischen Unterricht aus?

 

Theoretische Ausbildung nach FahrschAusbO §4

 

Der Umfang des allgemeinen Teils (Grundstoff) beträgt mindestens 12 Doppelstunden (90 Minuten); der Unterricht ist auch in Einzelstunden (45 Minuten) zulässig. Besitzt der Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis, so beträgt der Umfang mindestens 6 Doppelstunden.

 


Theoretischer Unterricht - wann und wo?


Übrigens:

  Die theoretische Ausbildung ist bei uns komplett im Grundbetrag der jeweiligen Klasse enthalten und kann beliebig oft wiederholt werden. Es entstehen dir also keine Extrakosten, auch wenn du öfter in den theoretischen Unterricht kommen möchtest.

 

Deinen Unterricht erlebst du in gut ausgestatteten Räumlichkeiten, mit multimedialer Großbildpräsentation. Wir sorgen für eine angenehme Unterrichtsatmosphäre mit viel Spaß und Abwechslung - damit lernt es sich einfach leichter.

Mach dir doch selbst ein Bild und komm vorbei.