Neue Aufstiegsregelungen für Motorradführerscheine (A1, A2 und A)

Wer bereits einen Motorradführerschein besitzt, kann unter bestimmten Voraussetzungen einfacher in die nächsthöhere Führerscheinklasse aufsteigen.

Aufstieg von A1 auf A2

Wenn du deinen Führerschein der Klasse A1 seit mindestens zwei Jahren besitzt, benötigst du für den Aufstieg auf die Klasse A2 nur noch eine praktische Prüfung. Eine zusätzliche Theorieprüfung ist nicht erforderlich.

Aufstieg von A2 auf A

Auch beim Aufstieg von der Klasse A2 auf die offene Motorradklasse A gilt:
Besitzt du den Führerschein der Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren, musst du lediglich eine praktische Prüfung ablegen. Eine theoretische Prüfung entfällt.

 

Diese Regelungen erleichtern den stufenweisen Aufstieg innerhalb der Motorradführerscheinklassen A1, A2 und A.

Wichtig sind die Aufstiegsregelungen: Bei jeweils 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. A2 entfällt beim Aufstieg in die nächst höhere Zweiradklasse die theoretische Prüfung und die Sonderfahrten!

 

Zugang in Stufen

         2 Jahre Vorbesitz 

         nur praktische Prüfung

         abgespeckte praktische Ausbildung

 

20 Jahre

 

 

A

 

 

 

Direkteinstieg

theor. + prakt.

Ausbildung & Prüfung

 

 

 

24 Jahre

 

 

18 Jahre

 

 

A2

 

 

 

18 Jahre

 

 

 

 

A1

 

16 Jahre

 

 

 

theor. + prakt.

Ausbildung & Prüfung

 

 

 

AM

 

16 Jahre

 

 

Klasse AM - Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge

Führerschein Klasse AM

Welche Kraftfahrzeuge darf ich mit Klasse AM fahren?

Mit der Führerscheinklasse AM darfst du zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge fahren.

Erlaubt sind Fahrzeuge mit:

  • maximal 45 km/h Höchstgeschwindigkeit
  • bis 4 kW Leistung bei Elektromotoren
  • bis 50 ccm Hubraum bei Verbrennungsmotoren

Welche Voraussetzungen gelten für Klasse AM?

Das Mindestalter beträgt 15 Jahre.

Die Ausbildung umfasst Theorie- und Praxisunterricht. Für den Führerschein sind eine theoretische und eine praktische Prüfung erforderlich.


Wie viele Fahrstunden und Theoriestunden sind vorgeschrieben?

Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich nach dem individuellen Lernfortschritt.

Theorieunterricht:

  • bei Ersterteilung: 12 Doppelstunden á 90 Minuten
  • bei Erweiterung: 6 Doppelstunden
  • Zusatzstoff: 2 Doppelstunden

Was muss ich zur Anmeldung mitbringen?

Für die Anmeldung benötigst du:

  • ein Lichtbild
  • einen Sehtest
  • einen Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe-Kurs
  • einen Nachweis über Tag und Ort der Geburt

 

 

Klasse A1 - Leichtkrafträder

Führerschein Klasse A1

Welche Kraftfahrzeuge darf ich mit Klasse A1 fahren?

Mit der Führerscheinklasse A1 darfst du:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW fahren, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern fahren, mit:
    • einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder
    • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
    • sowie einer Leistung von bis zu 15 kW.

Welche Voraussetzungen gelten für Klasse A1?

Das Mindestalter beträgt 16 Jahre.

Die Ausbildung umfasst Theorie und Praxis. Für den Führerschein sind eine theoretische und eine praktische Prüfung erforderlich.

Eingeschlossene Klassen:

  • AM

Wie viele Fahrstunden und Theoriestunden sind vorgeschrieben?

Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich nach dem individuellen Lernfortschritt.

Pflicht-Sonderfahrten:

  • 5 Überlandfahrstunden
  • 4 Autobahnfahrstunden
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Theorieunterricht:

  • Theorie/Doppelstunden à 90 Minuten
  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 4

Was muss ich zur Anmeldung mitbringen?

Für die Anmeldung benötigst du:

  • ein Lichtbild
  • einen Sehtest
  • einen Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen/ Erste-Hilfe-Kurs
  • einen Nachweis über Tag und Ort der Geburt

 

 

 

Klasse A2 - Krafträder bis 35 kW

Führerschein Klasse A2

Welche Kraftfahrzeuge darf ich mit Klasse A2 fahren?

Mit der Führerscheinklasse A2 darfst du:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW fahren,
  • bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt,
  • und deren ursprüngliche Leistung (vor der Drosselung) maximal 70 kW betrug.

Welche Voraussetzungen gelten für Klasse A2?

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Die Ausbildung umfasst Theorie und Praxis. Für den Führerschein sind eine theoretische und eine praktische Prüfung erforderlich.

Eingeschlossene Klassen:

  • A1
  • AM

Wie viele Fahrstunden und Theoriestunden sind vorgeschrieben?

Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich nach dem individuellen Lernfortschritt.

Pflicht-Sonderfahrten:

  • 5 Überlandfahrstunden
  • 4 Autobahnfahrstunden
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Theorieunterricht:

  • Theorie/Doppelstunden à 90 Minuten
  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 4

Was muss ich zur Anmeldung mitbringen?

Für die Anmeldung benötigst du:

  • ein Lichtbild
  • einen Sehtest
  • einen Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen/ Erste-Hilfe-Kurs
  • einen Nachweis über Tag und Ort der Geburt

 

 

Klasse A - Krafträder

Führerschein Klasse A

Welche Kraftfahrzeuge darf ich mit Klasse A fahren?

Mit der Führerscheinklasse A darfst du:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) fahren,
    • mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder
    • mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Außerdem dürfen gefahren werden:

  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
  • dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und:
    • einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder
    • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
    • sowie einer Leistung von mehr als 15 kW.

Welche Voraussetzungen gelten für Klasse A?

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre.

Die Ausbildung umfasst Theorie und Praxis. Für den Führerschein sind eine theoretische und eine praktische Prüfung erforderlich.

Eingeschlossene Klassen:

  • A1
  • AM

Wie viele Fahrstunden und Theoriestunden sind vorgeschrieben?

Die Anzahl der Übungsstunden richtet sich nach dem individuellen Lernfortschritt.

Pflicht-Sonderfahrten:

  • 5 Überlandfahrstunden
  • 4 Autobahnfahrstunden
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Theorieunterricht:

  • Theorie/Doppelstunden à 90 Minuten
  • bei Ersterteilung: 12
  • bei Erweiterung: 6
  • Zusatzstoff: 4

Was muss ich zur Anmeldung mitbringen?

Für die Anmeldung benötigst du:

  • ein Lichtbild
  • einen Sehtest
  • einen Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen/Erste-Hilfe-Kurs
  • einen Nachweis über Tag und Ort der Geburt