Die Aufstiegsregelungen bei den Zweiradklassen

 

Hier die neuen Aufstiegsregelungen im Detail:

Bei der Erweiterung der Klasse A1 auf Klasse A2 oder der Klasse A2 auf Klasse A bedarf es jeweils nur einer praktischen Prüfung, soweit der Bewerber zum Zeitpunkt der Erteilung der jeweiligen Fahrerlaubnis für

  • 1. die Fahrerlaubnis der Klasse A2 seit mindestens zwei Jahren Inhaber der Fahrerlaubnis der Klasse A1 und
  • 2. die Fahrerlaubnis der Klasse A seit mindestens zwei Jahren Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2 ist.

Wichtig sind die Aufstiegsregelungen: Bei jeweils 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. A2 entfällt beim Aufstieg in die nächst höhere Zweiradklasse die theoretische Prüfung und die Sonderfahrten!

 

Zugang in Stufen

         2 Jahre Vorbesitz 

         nur praktische Prüfung

         abgespeckte praktische Ausbildung

 

20 Jahre

 

 

A

 

 

 

Direkteinstieg

theor. + prakt.

Ausbildung & Prüfung

 

 

 

24 Jahre

 

 

18 Jahre

 

 

A2

 

 

 

18 Jahre

 

 

 

 

A1

 

16 Jahre

 

 

 

theor. + prakt.

Ausbildung & Prüfung

 

 

 

AM

 

16 Jahre

 

 


Klasse AM - Kleinkrafträder und Leichtkraftfahrzeuge

 Welche Kraftfahrzeuge darf ich fahren ? Zwei- und Dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge; max. 45 km/h bbH; Elektromotoren bis 4 KW, Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum
Welche Voraussetzungen ? Mindestalter: 15
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Wie viele Fahrstunden und Theoriestunden ?

Übungsstunden: nach Bedarf
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2

 

Was muss ich mitbringen?

 

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt


Klasse A1 - Leichtkrafträder

 Welche Kraftfahrzeuge darf ich fahren ?

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einen Hubraum von bis zu 125cm³und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/ kg nicht übersteigt

und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW
Welche Voraussetzungen ? Mindestalter: 16
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: AM
Wie viele Fahrstunden und Theoriestunden ?

Übungsstunden: nach Bedarf


Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
bei Dunkelheit: 3


Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4

 

Was muss ich mitbringen?

 

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt


Klasse A2 - Krafträder bis 35 kW

 Welche Kraftfahrzeuge darf ich fahren ?

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt und deren ursprüngliche Leistung (vor der Drosselung) maximal 70 KW betrug.

Welche Voraussetzungen ? Mindestalter: 18
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: A1, AM
Wie viele Fahrstunden und Theoriestunden ?

 Übungsstunden: nach Bedarf


Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
bei Dunkelheit: 3


Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4

Was muss ich mitbringen ?

 

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt


Klasse A - Krafträder

 Welche Kraftfahrzeuge darf ich fahren ?

 

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

 

Welche Voraussetzungen ? Mindestalter:18
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: A1, AM
Wie viele Fahrstunden und Theoriestunden ?

Übungsstunden: nach Bedarf


Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
bei Dunkelheit: 3


Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 4

 

Was muss ich mitbringen?

 

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt