BF 17 ,,Begleitetes Fahren ab 17"

Begleitetes Fahren ab 17 (BF17)
Warum begleitetes Fahren ab 17?
Das „Begleitete Fahren ab 17“ (BF17) soll die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger erhöhen.
Gerade junge Fahrer verursachen überdurchschnittlich häufig Unfälle mit Personenschäden. Gründe dafür sind oft fehlende Fahrpraxis und eine höhere
Risikobereitschaft.
Durch das begleitete Fahren sammeln Fahranfänger bereits vor dem 18. Geburtstag wichtige Erfahrungen im Straßenverkehr – sicher und unterstützt durch eine erfahrene Begleitperson.
Welche Vorteile bietet BF17?
Das begleitete Fahren bietet viele Vorteile:
- zusätzliche Fahrpraxis vor dem eigenständigen Fahren
- längere Lern- und Erfahrungsphase
- Unterstützung durch erfahrene Begleitpersonen
- mehr Sicherheit und Routine im Straßenverkehr
- geringeres Unfallrisiko bei Fahranfängern
Die Begleitperson wirkt häufig beruhigend und kann hilfreiche Tipps während der Fahrt geben.
Wann kann ich BF17 beantragen?
Der Antrag für BF17 kann bereits ab einem Alter von 16½ Jahren gestellt werden.
Das begleitete Fahren ist nur für die Klassen B und BE möglich.
Wichtig:
Die Begleitpersonen müssen bereits bei der Antragstellung angegeben werden.
Wie läuft die Ausbildung ab?
Die Ausbildung kann ebenfalls ab 16½ Jahren beginnen.
Die Ausbildungsinhalte entsprechen der regulären Ausbildung für die Führerscheinklasse B:
- Theorieunterricht
- praktische Fahrstunden
- theoretische Prüfung
- praktische Prüfung
Wann dürfen die Prüfungen abgelegt werden?
Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
Die praktische Prüfung ist frühestens 1 Monat vor dem 17. Geburtstag möglich.
Nach bestandener Prüfung erhältst du mit 17 Jahren eine Prüfungsbescheinigung.
Was ist die Prüfungsbescheinigung?
Die Prüfungsbescheinigung gilt in Verbindung mit einem gültigen Ausweis als Führerschein.
Sie ist in ganz Deutschland gültig, jedoch nicht im Ausland.
Bis maximal drei Monate nach dem 18. Geburtstag darfst du mit der Prüfungsbescheinigung auch ohne Begleitperson fahren, sofern der Kartenführerschein noch nicht ausgestellt wurde.
Die Probezeit beginnt bereits mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung.
Die Klassen M, L und S dürfen ab dem 17. Geburtstag ohne Begleitperson gefahren werden.
Welche Voraussetzungen gelten für die Begleitperson?
Es können eine oder mehrere Begleitpersonen eingetragen werden.
Die Begleitperson muss:
- mindestens 30 Jahre alt sein
- seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Klasse B sein
- maximal 3 Punkte in Flensburg haben
- während der Fahrt unter 0,5 Promille bleiben
- keine berauschenden Mittel konsumiert haben
Welche Aufgaben hat die Begleitperson?
Die Begleitperson soll:
- Ansprechpartner während der Fahrt sein
- Sicherheit vermitteln
- Tipps und Hinweise geben
- den Fahranfänger unterstützen und begleiten
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Anmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Lichtbild
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen / Erste Hilfe
- Angaben und Unterschrift der Begleitpersonen
- Kopie des Führerscheins der Begleitpersonen