Klasse B - Kraftwagen bis 3,5 t

 Welche Kraftfahrzeuge darf ich fahren?

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

 

Im Inland auch dreirädrige Kfz (Trikes), bei einer Motorleistung von mehr als 15 KW allerdings nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Welche Voraussetzungen? Mindestalter: 18, 17 Jahre beim begleiteten Fahren
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
eingeschlossene Klassen: L, AM
Wie viele Fahrstunden und Theoriestunden?

Übungsstunden: nach Bedarf


Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
bei Dunkelheit: 3


Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2

Was muss ich mitbingen?

 

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt


Klasse B - mit Schlüsselzahl 96

Welche Kraftfahrzeuge darf ich fahren?

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.

Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Mindestalter: 18, 17 Jahre im begleiteten Fahren
Ausbildung: Fahrerschulung Theorie + Praxis
Prüfung: -
Vorbesitz: -

Wie viele Fahrstunden und Theoriestunden? Theorie: 2,5 x 60 Min.
Praktische Übung: 3,5 x 60 Min.
Fahrpraktische Übungen: 1 x 60 Min.Überlandfahrt: 3
Was muss ich mitbingen? Spaß und gute Laune!

Klasse B - mit Schlüsselzahl 196

Welche Kraftfahrzeuge darf ich fahren?

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselzahl 196 erteilt werden, für Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Listung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

  

Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Mindestens fünf Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B.

Ausbildung: Fahrerschulung Theorie + Praxis
Vorbesitz: - Klasse B

Wie viele Fahrstunden und Theoriestunden?

Theorie: 4 x 90 Min.
Praktische Übung: 5 x 90 Min. (Mindestens)
Fahrpraktische Übungen, Überland- und Autobahnfahrten

Was muss ich mitbingen?

Schutzkleidung,

Spaß und gute Laune!


Klasse B - mit Schlüsselzahl 197

Welche Kraftfahrzeuge darf ich fahren?

Kraftfahrzeuge (Schalt- und Automatikgetriebe) – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

 

Im Inland auch dreirädrige Kfz (Trikes), bei einer Motorleistung von mehr als 15 KW allerdings nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.

Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Mindestalter: 18, 17 Jahre beim begleiteten Fahren
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung

eingeschlossene Klassen: L, AM

 

Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B gemäß § 5a Absatz 4 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung: 

Der Nachweis über die Befähigung zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe der Klasse B erfolgt durch die Schlüsselzahl 197 in Spalte 12 der die Klasse B betreffenden Zeile des Führerscheins. Der Eintrag der Schlüsselzahl 197 muss binnen eines Jahres nach dem Abschluss der Ausbildung erfolgt sein. Die Schlüsselzahl 197 ist auf Antrag auszutragen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis dem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr in einer praktischen Prüfung nachweist, dass er zur sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führung eines Kraftfahrzeuges mit Schaltgetriebe der Fahrerlaubnis der Klassen B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE befähigt ist.

 

Wie viele Fahrstunden und Theoriestunden?

Übungsstunden: nach Bedarf

(mit PKW mit Schaltgetriebe: mind. 10 Fahrstunden)


Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 4
bei Dunkelheit: 3


Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 12
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 2

Was muss ich mitbingen?

Spaß und gute Laune!


Klasse BE - Pkw mit Anhänger

 Welche Kraftfahrzeuge darf ich fahren?

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt. Max. zG der Kombination: 7 t

Welche Voraussetzungen sind erforderlich? Mindestalter: 18, 17 Jahre im begleiteten Fahren
Ausbildung: Praxis
Prüfung: praktische Prüfung 
Vorbesitz: Klasse B
eingeschlossene Klassen: B, L, AM

Wie viele Fahrstunden und Theoriestunden?

Übungsstunden: nach Bedarf


Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1

bei Dunkelheit:1

Was muss ich mitbingen?

Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
Nachweis über Tag und Ort der Geburt