Klasse C - Lkw über 7,5 t

 Welche Kraftfahrzeuge darf ich fahren ? Kraftwagen über 3,5 t zG; Anhänger bis 750 kg zG
Welche Voraussetzungen ? Mindestalter: 21
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B
eingeschlossene Klassen: C1, B, L, AM
Geltungsdauer: 5 Jahre
Wie viele Fahrstunden und Theoriestunden ?

Übungsstunden: nach Bedarf

 

Klasse B auf Klasse C:
Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 2
bei Dunkelheit: 3

Klasse C1 auf Klasse C:

Überlandfahrt: 3

Autobahnfahrt: 1

bei Dunkelheit: 1

gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE:

Solo:

Überlandfahrt: 3

Autobahnfahrt: 1

bei Dunkelheit: 0

Zug:

Überlandfahrt: 5

Autobahnfahrt: 2

bei Dunkelheit: 3

Gesamt:

Überlandfahrt: 8

Autobahnfahrt: 3

bei Dunkelheit: 3


Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 0
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 10

Was muss ich mitbringen?

 

Lichtbild
augenärztliches Gutachten
ärztliche Bescheinigung
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins


Klasse CE - Lkw über 7,5 t mit Anhänger

 Welche Kraftfahrzeuge darf ich fahren ? Kraftwagen über 3,5 t zG; Anhänger über 750 kg zG
Welche Voraussetzungen ? Mindestalter: 21
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: C
eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T
Geltungsdauer: 5 Jahre
Wie viele Fahrstunden und Theoriestunden ?

Übungsstunden: nach Bedarf

 

Klasse C auf CE:

Überlandfahrt: 5
Autobahnfahrt: 2
bei Dunkelheit: 3

gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE:

Solo:

Überlandfahrt: 3

Autobahnfahrt: 1

bei Dunkelheit: 0

Zug:

Überlandfahrt: 5

Autobahnfahrt: 2

bei Dunkelheit: 3

Gesamt:

Überlandfahrt: 8

Autobahnfahrt: 3

bei Dunkelheit: 3

 

Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
Grundstoff: 6
Zusatzstoff: 4

Was muss ich mitbringen?

 

Lichtbild
augenärztliches Gutachten
ärztliche Bescheinigung
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins


Klasse C1 - Lkw bis 7,5 t

 Welche Kraftfahrzeuge darf ich fahren ?

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).

Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, die ausschließlich zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind, benötigen mindestens die Klasse D1, auch wenn nur bis zu acht Fahrgastplätze vorhanden sind.

Das betrifft also Klein-Busse und evtl. auch sogenannte Stretch-Limousinen.

Ausgenommen sind Fahrzeuge von z.B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Katastrophenschutz und Wohnmobile.

Welche Voraussetzungen ?

Mindestalter: 18
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B
eingeschlossene Klassen: B, L, AM
Geltungsdauer:  5 Jahre

 

Die Fahrerlaubnisse der Klassen C1 und C1E, die ab dem 28.12.2016 erteilt werden,

fünf Jahre.

Fahrerlaubnisse dieser Klassen, die vor dem 28.12.2016 erteilt wurden und bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet sind, bleiben nun weiterhin so lange gültig.

Wie viele Fahrstunden und Theoriestunden ?

Übungsstunden: nach Bedarf

 

Klasse: C1
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
bei Dunkelheit: 1

gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E

Solo:

Überlandfahrt: 1
Autobahnfahrt: 1
bei Dunkelheit: 0

Zug:

Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
bei Dunkelheit: 2

Gesamt:

Überlandfahrt: 4
Autobahnfahrt: 2
bei Dunkelheit: 2

 

Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 0
bei Erweiterung: 6
Zusatzstoff: 6

Was muss ich mitbringen?

 

Lichtbild
augenärztliches Gutachten
ärztliche Bescheinigung
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins


Klasse C1E - Lkw bis 7,5 t mit Anhänger

 Welche Kraftfahrzeuge darf ich fahren ? Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug
-der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt,
-der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt.
Welche Voraussetzungen ?

Mindestalter: 18
Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung
Vorbesitz: Klasse B
eingeschlossene Klassen: B, L, AM BE sowie D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist.
Geltungsdauer: 

Die Fahrerlaubnisse der Klassen C1 und C1E, die ab dem 28.12.2016 erteilt werden,

fünf Jahre.

Fahrerlaubnisse dieser Klassen, die vor dem 28.12.2016 erteilt wurden und bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet sind, bleiben nun weiterhin so lange gültig.

Wie viele Fahrstunden und Theoriestunden ?

Übungsstunden: nach Bedarf

 

Klasse: C1E
Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
bei Dunkelheit: 1

gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E

Solo:

Überlandfahrt: 1
Autobahnfahrt: 1
bei Dunkelheit: 0

Zug: 

Überlandfahrt: 3
Autobahnfahrt: 1
bei Dunkelheit: 2

Gesamt:

Überlandfahrt: 4
Autobahnfahrt: 2
bei Dunkelheit: 2


Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten
bei Ersterteilung: 0
bei Erweiterung: 0
Zusatzstoff: 0

Was muss ich mitbringen?

 

Lichtbild
augenärztliches Gutachten
ärztliche Bescheinigung
Erste-Hilfe-Kurs
Personalausweis
Kopie des vorhandenen Führerscheins