Welche Kraftfahrzeuge darf ich fahren ? | Kraftwagen über 3,5 t zG; Anhänger bis 750 kg zG |
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Welche Voraussetzungen ? |
Mindestalter: 21 Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung Vorbesitz: Klasse B eingeschlossene Klassen: C1, B, L, AM Geltungsdauer: 5 Jahre |
Wie viele Fahrstunden und Theoriestunden ? |
Übungsstunden: nach Bedarf
Klasse B auf Klasse C: Klasse C1 auf Klasse C: Überlandfahrt: 3 Autobahnfahrt: 1 bei Dunkelheit: 1 gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE: Solo: Überlandfahrt: 3 Autobahnfahrt: 1 bei Dunkelheit: 0 Zug: Überlandfahrt: 5 Autobahnfahrt: 2 bei Dunkelheit: 3 Gesamt: Überlandfahrt: 8 Autobahnfahrt: 3 bei Dunkelheit: 3
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Was muss ich mitbringen?
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Lichtbild |
Welche Kraftfahrzeuge darf ich fahren ? | Kraftwagen über 3,5 t zG; Anhänger über 750 kg zG |
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Welche Voraussetzungen ? |
Mindestalter: 21 Prüfung: Theorieprüfung und praktische Prüfung Vorbesitz: C eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T Geltungsdauer: 5 Jahre |
Wie viele Fahrstunden und Theoriestunden ? |
Übungsstunden: nach Bedarf
Klasse C auf CE:
Überlandfahrt: 5 gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C und CE: Solo: Überlandfahrt: 3 Autobahnfahrt: 1 bei Dunkelheit: 0 Zug: Überlandfahrt: 5 Autobahnfahrt: 2 bei Dunkelheit: 3 Gesamt: Überlandfahrt: 8 Autobahnfahrt: 3 bei Dunkelheit: 3
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten |
Was muss ich mitbringen?
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Lichtbild |
Welche Kraftfahrzeuge darf ich fahren ? |
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen A1, A2 und A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg, aber nicht mehr als 7500 kg, und die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, die ausschließlich zur Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind, benötigen mindestens die Klasse D1, auch wenn nur bis zu acht Fahrgastplätze vorhanden sind. Das betrifft also Klein-Busse und evtl. auch sogenannte Stretch-Limousinen. Ausgenommen sind Fahrzeuge von z.B. Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Katastrophenschutz und Wohnmobile. |
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Welche Voraussetzungen ? |
Mindestalter: 18
Die Fahrerlaubnisse der Klassen C1 und C1E, die ab dem 28.12.2016 erteilt werden, fünf Jahre. Fahrerlaubnisse dieser Klassen, die vor dem 28.12.2016 erteilt wurden und bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet sind, bleiben nun weiterhin so lange gültig. |
Wie viele Fahrstunden und Theoriestunden ? |
Übungsstunden: nach Bedarf
Klasse: C1 gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E Solo:
Überlandfahrt: 1 Zug:
Überlandfahrt: 3 Gesamt:
Überlandfahrt: 4
Theorie/Doppelstunden á 90 Minuten |
Was muss ich mitbringen?
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Lichtbild |
Welche Kraftfahrzeuge darf ich fahren ? |
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug -der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt, -der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Masse von mehr als 3500 kg bestehen, sofern die zulässige Masse der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt. |
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Welche Voraussetzungen ? |
Mindestalter: 18 Die Fahrerlaubnisse der Klassen C1 und C1E, die ab dem 28.12.2016 erteilt werden, fünf Jahre. Fahrerlaubnisse dieser Klassen, die vor dem 28.12.2016 erteilt wurden und bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres befristet sind, bleiben nun weiterhin so lange gültig. |
Wie viele Fahrstunden und Theoriestunden ? |
Übungsstunden: nach Bedarf
Klasse: C1E gemeinsamer Ausbildungsgang Klassen C1 und C1E Solo:
Überlandfahrt: 1 Zug:
Überlandfahrt: 3 Gesamt:
Überlandfahrt: 4
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Was muss ich mitbringen?
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Lichtbild |