Warum Fahren ab 17 ?
Ziel des ,,Begleiteten Fahrens ab 17" ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Junge Fahrer sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden.
Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft. Um diesen Faktoren entgegenzuwirken gibt es BF17.
Vorteile der Maßnahme
Antragstellung
Der Antrag kann mit 16 1/2 Jahren gestellt werden, jedoch nur in den Klassen B/BE.
Bei der Antragstellung müssen die Begleitpersonen bereits angegeben werden.
Ausbildung
Die Ausbildung darf mit 16 1/2 Jahren beginnen. (Nur Kl. B/BE)
Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für
die Fahrerlaubnis der Klasse B.
Prüfung
3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres theoretische Prüfung
1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres praktische Prüfung
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält man eine Prüfungsbescheinigung (mit 17 Jahren).
Die Klassen M, L, und S, welche die Kl. B einschließt, dürfen ohne Begleitung gefahren werden.
Die Probezeit beginnt mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung BF 17.
Prüfungsbescheinigung
Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein (in Verbindung mit einem Ausweis).
Die befristete Prüfungsbescheinigung ist im gesamten Bundesgebiet gültig (nicht im Ausland).
Ohne Kartenführerschein darf man bis max. 3 Monate nach dem 18. Geburtstag mit der
Prüfungsbescheinigung auch ohne Begleitung fahren.
Begleitperson
Es können eine oder mehrere Begleitpersonen angegeben werden.
Anforderungen
Aufgabe
Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden: