Die Fahrerlaubnis zum Führen von Zugkombinationen

 Durch die Einführung der neuen Fahrerlaubnisklassen im Jahre 1999 ist vielen Fahrzeugführen unklar, welche Zugkombinationen sie mit ihrem Führerschein fahren dürfen.

 

Will man die Vorteile und damit den teilweise vergrößerten Umfang des neuen EU-Rechtes in Anspruch nehmen (z.B.: Klasse BE ohne Begrenzung der Anzahl der Achsen), muss man seinen „alten“ grauen oder rosafarbenen Führerschein in einen neuen Scheckkartenführerschein umschreiben lassen.

 


Zugkombinationen

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