BF 17 ,,Begleitetes Fahren ab 17"


BF 17 Prüfungsbescheinigung
BF 17 Prüfungsbescheinigung

Warum Fahren ab 17 ?

Ziel des ,,Begleiteten Fahrens ab 17" ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahranfänger zu erhöhen. Junge Fahrer sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden.

Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft. Um diesen Faktoren entgegenzuwirken gibt es BF17.

 

         Vorteile der Maßnahme

  • Mäßigender Einfluss einer Begleitung (nicht dieselbe Altersgruppe)
  • Zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger (verlängerte Lernphase)
  • Junge Fahrer profitieren von der Erfahrung der Begleitperson 

 

 

Antragstellung

Der Antrag kann mit 16 1/2 Jahren gestellt werden, jedoch nur in den Klassen B/BE.

Bei der Antragstellung müssen die Begleitpersonen bereits angegeben werden.

 

Ausbildung

Die Ausbildung darf mit 16 1/2 Jahren beginnen. (Nur Kl. B/BE)

Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für

die Fahrerlaubnis der Klasse B.

 

Prüfung

3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres theoretische Prüfung

1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres praktische Prüfung

 

Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält man eine Prüfungsbescheinigung (mit 17 Jahren).

Die Klassen M, L, und S, welche die Kl. B einschließt, dürfen ohne Begleitung gefahren werden.

Die Probezeit beginnt mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung BF 17.

 

Prüfungsbescheinigung

Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein (in Verbindung mit einem Ausweis).

Die befristete Prüfungsbescheinigung ist im gesamten Bundesgebiet gültig (nicht im Ausland).

Ohne Kartenführerschein darf man bis max. 3 Monate nach dem 18. Geburtstag mit der

Prüfungsbescheinigung auch ohne Begleitung fahren.

 

Begleitperson

Es können eine oder mehrere Begleitpersonen angegeben werden.

Anforderungen

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mind. 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Kl. B
  • Max. 3 Punkte in Flensburg
  • Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol und/oder andere berauschender Mittel während der Fahrt.

Aufgabe

  • Ansprechpartner für den jungen Fahrer
  • Soll Sicherheit beim Fahren vermitteln
  • Kann vor oder während der Fahrt notwendige Ratschläge erteilen

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • Personalausweis bzw. Pass
  • Lichtbild
  • Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen
  • Die Personalien jeder Begleitperson mit Unterschrift (Formular BF 17) und Kopie des Führerscheins